Homologação/Averbação de sentença estrangeira de divórcio no Brasil Anerkennung/Eintragung von ausländischen Scheidungsurteilen in Brasilien
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Wenn Sie Brasilianer sind und im Ausland geheiratet haben oder sich scheiden lassen haben, sollten Sie darauf achten, dass die im Ausland geschlossene Ehe von Brasilien sofort anerkannt wird, unabhängig von einer Eintragung dieser Ehe bei den entsprechenden Ämtern. Wiederum die Scheidung muss erst anerkannt werden.

 

Seit dem Inkrafttreten des neuen Código de Processo Civil kann die Anerkennung der Scheidung entweder durch Averbação des Urteils in einem Cartório de Registro de Pessoas Naturais erfolgen, oder in manchen Fällen erst im Rahmen eines Prozesses, der sogenannte “Processo de Homologação de Sentença Estrangeira”. Während die Averbação vom Interessenten selbst durchgeführt werden kann, muss die Homologação durch ein(e) in Brasilien zugelassene(r) Advogado(a) im Rahmen eines Verfahrens gegenüber des Superior Tribunal de Justiça - STJ erfolgen. Wir führen dieses Verfahren durch. Im Zweifelsfall, ob der Urteil durch Averbação oder Homologação anerkannt werden soll, können wir Klarheit schaffen.

 

Wichtig für Brasilianer, die sich in einer Scheidungsphase befinden, ist der Erhalt der Zustimmung des Ex-Ehegatten bzgl. der Anerkennung der Scheidung in Brasilien. Ein anderer, wichtiger Detail betrifft die eventuelle Änderung des Namens, die möglichst ausdrücklich im Scheidungsbeschluss stehen sollte.

 

Solange brasilianische Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger in Brasilien als verheiratet gelten, unterstehen sie die Konsequenzen dieser Tatsache, insbesondere bei Erbfällen und immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Daher wird im Fall einer Scheidung im Ausland dringend empfohlen, die Anerkennung der Scheidung durch den Homologação-Prozess möglichst schnell durchzuführen, so dass unnötige Komplikationen und Unannehmlichkeiten gar nicht erst entstehen.

 

Sie können hier mehr über den Ablauf eines Anerkennungsprozesses erfahren.

 

 

Contato

Marcia Zeitoune Janzen, LL.M.
Telefone: 040/57130269

0170/4601546
E-Mail: info@homologa.de

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