Homologação/Averbação de sentença estrangeira de divórcio no Brasil Anerkennung/Eintragung von ausländischen Scheidungsurteilen in Brasilien
 Homologação/Averbação de sentença estrangeira de divórcio no Brasil              Anerkennung/Eintragung von ausländischen Scheidungsurteilen in Brasilien   

Ablauf

Ein in Brasilien zugelassener Anwalt stellt gegenüber dem STJ – Supremo Tribunal de Justiça, das höchste Gericht Brasiliens, einen Antrag auf Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils. Dem Antrag werden Dokumente beigefügt, die Nachweise erbringen, dass die Scheidung durch vollkräftigen Beschluss eines zuständigen Gerichts in einem Prozess mit Anwesenheit beider Parteien erteilt wurde.

Diese Dokumente müssen geprüft und ggfs. vorbereitet werden, und falls in einer Fremdsprache geschrieben, von einem Übersetzer übersetzt werden. Dieser muss bei einem brasilianischen Handelsregister eingetragen sein.

Der Ex-Ehegatten muss mit der Anerkennung einverstanden sein, eine schriftlich erteilte Zustimmung ist Voraussetzung für einen schnellen und unkomplizierten Verlauf des Prozesses.

Nach Einreichung des Antrags erteilt der Ministério Público (eine Art Staatsanwaltschaft) seine positive Stellungnahme dazu, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend wird die Anerkennung vom Präsidenten des STJ erteilt. Es folgt eine Frist für die Einreichung der Berufung, die normalerweise nicht erfolgt. Anschließend wird der Prozess an das zuständige Amt des Gerichts geschickt, das für die Herstellung (und Versendung ins Ausland) der Carta de Sentença (eine Mappe mit dem Beschluss und allen wichtigen Teilen des Prozesses) zuständig ist.

Im Besitz der Carta de Sentença soll die interessierte Partei sich an das Cartório do 1° Ofício de Registro Civil (Personenregister) wenden, wo die Eheschließung eingetragen wurde, um die Scheidung bei der Heiratsurkunde zu vermerken. Somit entsteht ein Dokument, das jederzeit der Familienstand der Scheidung beweisen kann.

 

Erfahren Sie hier, welche Unterlagen Sie für dafür benötigen.

 

Contato

Marcia Zeitoune Janzen, LL.M.
Telefone: 040/57130269

0170/4601546
E-Mail: info@homologa.de

Druckversion | Sitemap
© Marcia Zeitoune Janzen, LL.M.