Homologação/Averbação de sentença estrangeira de divórcio no Brasil Anerkennung/Eintragung von ausländischen Scheidungsurteilen in Brasilien
 Homologação/Averbação de sentença estrangeira de divórcio no Brasil              Anerkennung/Eintragung von ausländischen Scheidungsurteilen in Brasilien   

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden, damit der Anerkennungsantrag laufen kann.

  1. Scheidungsbeschluss (mit Apostille des Präsidenten des Gerichts, der die Scheidung erteilt hat);
  2. Heiratsurkunde, vom zuständigen brasilianischen Konsulat oder vom zuständigen Notariat in Brasilien ausgestellt (im Fall von Brasilianern mit Wohnsitz im Ausland ist es in der Regel der Cartório do 1° Ofício do Registro Civil de Brasília);
  3. Kopie der Hauptseite des Reisepasses des(r) brasilianischen Ehegatten;
  4. Zustimmungserklärung des Ehegatten, mit Legalisierung der Unterschrift durch das brasilianische Konsulat (im Fall von brasilianischen Ehegatten) bzw. vom deutschen Notar, gefolgt von Apostille (im Fall von ausländischen Ehegatten);
  5. Informationen über das Personalausweis, CPF (Steuerkarte), Beruf und Adresse des Antragsstellers;
  6. Vollmacht an Advogado(a), mit Legalisierung der Unterschrift des Vollmachtgebers durch das zuständige Konsulat.

Vor der Zusammenstellung der Unterlagen nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Fragen zu klären und Fehler zu vermeiden. Möglicherweise können wir die Unterlagen für Sie besorgen.

 

Contato

Marcia Zeitoune Janzen, LL.M.
Telefone: 040/57130269

0170/4601546
E-Mail: info@homologa.de

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